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   FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15   

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https://dejure.org/2015,21158
FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15 (https://dejure.org/2015,21158)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2015 - 4 K 13/15 (https://dejure.org/2015,21158)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 4 K 13/15 (https://dejure.org/2015,21158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 BierStG, § 143 BranntwMonG, § 11 Abs 1 Nr 1 Buchst c BierStG, § 140 Abs 1 Nr 1 Buchst c BranntwMonG, § 12 Abs 1 Nr 1 Buchst c TabStG
    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne anschließendes Steueraussetzungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne anschließendes Steueraussetzungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne anschließendes Steueraussetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne anschließendes Steueraussetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15
    Eine Verpflichtung zum Erlass darf das Gericht ausnahmsweise nur dann aussprechen, wenn im konkreten Fall der Ermessensspielraum der Behörde derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung mit einem ganz bestimmten Inhalt als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf null, vgl. nur BFH-Urteil vom 26.10.1994, X R 104/92, juris).
  • BFH, 20.03.2006 - VII B 99/05

    Anti-Dumping-Zoll für Taschenfeuerzeuge

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15
    Der Gesichtspunkt, dass sich nach der Rechtsprechung niemand auf die Unkenntnis des im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Unionsrechts berufen kann (vgl. insoweit nur BFH, Beschluss vom 20.03.2006, VII B 99/05, juris), tritt im Streitfall vollständig zurück.
  • BFH, 04.11.1987 - II R 167/81

    Anfechtungsklage - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Erstmalige Beschwer -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15
    Der insoweit der Klägerin nicht gewährte Erlass stellt eine erstmalige Beschwer dar, gegen die nach § 348 AO nicht erneut ein Einspruch, sondern sogleich die Klage als Rechtsmittel gegeben ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005, VII 291/04, EFG 2006, 823; BFH, Urteil vom 04.11.1987, II R 167/81, juris).
  • FG Hamburg, 06.12.2005 - VII 291/04

    Einkommensteuergesetz: Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15
    Der insoweit der Klägerin nicht gewährte Erlass stellt eine erstmalige Beschwer dar, gegen die nach § 348 AO nicht erneut ein Einspruch, sondern sogleich die Klage als Rechtsmittel gegeben ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005, VII 291/04, EFG 2006, 823; BFH, Urteil vom 04.11.1987, II R 167/81, juris).
  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines

    Mehrmengen, die im e-VD nicht genannt sind, befinden sich nicht im Verfahren der Steueraussetzung (FG Hamburg, Urt. v. 19.06.2015, 4 K 13/15, juris Rn. 16; so i. E. auch Pohl, Besteuerung von Mengendifferenzen, AW-Prax 2011, 200, 201 zu § 15 EnergieStG; unentschlossen Schröer-Schallenberg, in Bongartz/ dies., Verbrauchsteuerrecht, 2. Aufl. 2011, D 157 a. E.).
  • FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18

    Keine Steuerentstehung bei lediglich ungenauer Bezeichnung der beförderten

    Die Steuer erlösche nicht, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt in ein Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommen werde (FG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2015 4 K 13/15, BB 2015, 2197 ).
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